BFSG-Check: Muss Deine Website barrierefrei sein?
Vier Fragen, eine Minute. Du erfährst, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Deine Website gilt, warum und was als Nächstes zu tun ist.
- Kostenlos und ohne E-Mail
- Mit Begründung aus dem Gesetz
Können Kunden auf Deiner Website kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen?
Keine Rechtsberatung. Grundlage: BFSG, Stand Oktober 2026.
So prüft der Check
Drei Stellen im Gesetz entscheiden, ob Deine Website betroffen ist.
- § 1 Abs. 3 BFSG
Das Gesetz gilt für Dienstleistungen, die seit dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden.
- § 2 Nr. 26 BFSG
Bei Websites zählt der elektronische Geschäftsverkehr: Verbraucher schließen über die Seite einen Vertrag ab.
- § 3 Abs. 3 BFSG
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen: unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme.
Betroffen? Wie wir prüfen, nachrüsten oder neu bauen, steht auf der Seite Barrierefreie Website.
Website prüfen lassen
Schick uns die Adresse Deiner Website und Dein Ergebnis aus dem Check. Du bekommst eine erste Einschätzung, was zu tun ist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.