Barrierefreie Website, die alle bedienen können

Wir prüfen Deine Website nach WCAG 2.2, rüsten sie barrierearm nach oder bauen sie neu. Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, und alle, die keine Kunden an der Bedienung verlieren wollen.

5,0 Durchschnitt 5,0 von 5 Sternen, 6 Google-Bewertungen. Zu den Bewertungen.

Was Du davon hast

  1. Niemand bricht mehr ab

    Wer schlecht sieht, nur die Tastatur nutzt oder mobil in der Sonne liest, kommt trotzdem bis zur Anfrage oder Buchung.

  2. Klarheit beim BFSG

    Du weißt, ob das Gesetz für Dich gilt, was fehlt und in welcher Reihenfolge Du es angehst.

  3. Ordnung, die auch Google versteht

    Saubere Überschriften, Alternativtexte und klare Struktur helfen Suchmaschinen genauso wie Menschen.

Betrifft Dich das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Websites greift es, wenn alle drei Punkte zutreffen.

  1. PrivatkundenDein Angebot richtet sich an Verbraucher, nicht nur an Firmen.
  2. Abschluss onlineKunden kaufen, buchen oder schließen über die Website einen Vertrag ab.
  3. Keine KleinstfirmaAb 10 Beschäftigten oder mehr als 2 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme.
  4. Dann giltDie Website muss barrierefrei sein

Reine Info-Website ohne Shop oder Buchung? Dann bist Du in der Regel nicht betroffen. Barrierearm lohnt sich trotzdem.

In vier Fragen prüfen

Website barrierefrei machen: drei Wege

Erst prüfen, dann entscheiden. Oft reicht Nachrüsten, manchmal ist ein Neubau günstiger als Flickwerk.

Einstieg

Prüfen

Für alle, die wissen wollen, wo ihre Website steht.

Festpreis nach kurzer Sichtung

Enthalten

  • Prüfung nach WCAG 2.2 AA mit Tastatur, Screenreader und Prüfwerkzeugen
  • Bericht mit Prioritäten: was zuerst, was später
  • Empfehlung: nachrüsten oder neu bauen

Nachrüsten

Für bestehende Websites, die bleiben sollen.

nach Aufwand Angebot vorab

Enthalten

  • Kontraste, Formulare und Navigation verbessern
  • Auch für Websites, die nicht von uns sind, nach technischem Check
  • Erklärung zur Barrierefreiheit einbinden

Neu bauen

Wenn sich Nachrüsten nicht mehr lohnt.

ab 1.200 €

Enthalten

  • Barrierearm von Anfang an, ohne Aufpreis
  • Inhalte und Rankings ziehen sauber um
  • Gleiche Pakete wie beim Webdesign

Neu bauen läuft über unsere Webdesign-Pakete oder einen Relaunch.

Was wir bei der Prüfung ansehen

  • KontrasteText bleibt lesbar, auch für Menschen mit Sehschwäche.
  • TastaturJedes Menü und jedes Formular ohne Maus bedienbar.
  • FormulareBeschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen.
  • AlternativtexteBilder werden für Screenreader beschrieben.
  • StrukturÜberschriften und Bereiche in logischer Reihenfolge.
  • Zoom und MobilAuf 200 % vergrößert und am Handy voll nutzbar.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gleich mit

Wer unter das BFSG fällt, muss öffentlich beschreiben, wie die Website die Anforderungen erfüllt. Wir schreiben mit Dir einen Entwurf und binden ihn gut auffindbar ein.

Pflichtinhalte nach Anlage 3 BFSG

  • Eine allgemeine Beschreibung Deiner Dienstleistung
  • Erläuterungen, die zum Verständnis nötig sind
  • Wie Deine Website die Anforderungen erfüllt
  • Die zuständige Marktüberwachungsbehörde

Fragen zu Barrierefreiheit und BFSG

Kurz beantwortet, ohne Rechtsberatung.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen an Verbraucher. Bei Websites betrifft das vor allem Angebote, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen.Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter. Zum BFSG-Check
Nein, das Gesetz bezieht sich auf Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist in der Regel nicht betroffen. Barrierearme Seiten erreichen trotzdem mehr Menschen, auch im B2B.
Die Marktüberwachung der Länder prüft Beschwerden. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € für bestimmte Verstöße vor, für andere bis zu 10.000 €. Wichtiger ist oft der stille Schaden: Menschen, die Deine Website nicht bedienen können, kaufen woanders.
Nein. Overlays legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber nicht den Code darunter. Fehlende Beschriftungen, falsche Reihenfolge oder unbedienbare Menüs bleiben bestehen. Deshalb setzen wir an der Website selbst an.
Eine Garantie gibt es nicht, und wir geben keine Rechtsberatung. Wir prüfen und bauen barrierearm nach WCAG 2.2 AA und dokumentieren, was umgesetzt ist und wo es noch Einschränkungen gibt. Für rechtliche Fragen ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine gute Anlaufstelle.

Wie barrierefrei ist Deine Website?

Schick uns die Adresse Deiner Website und sag kurz, ob Kunden dort kaufen oder buchen. Du bekommst eine erste Einschätzung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

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