Wir prüfen Deine Website nach WCAG 2.2, rüsten sie barrierearm nach oder bauen sie neu. Für Unternehmen, die unter das BFSG fallen, und alle, die keine Kunden an der Bedienung verlieren wollen.
KontrasteText bleibt lesbar, auch für Menschen mit Sehschwäche.
TastaturJedes Menü und jedes Formular ohne Maus bedienbar.
FormulareBeschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen.
AlternativtexteBilder werden für Screenreader beschrieben.
StrukturÜberschriften und Bereiche in logischer Reihenfolge.
Zoom und MobilAuf 200 % vergrößert und am Handy voll nutzbar.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gleich mit
Wer unter das BFSG fällt, muss öffentlich beschreiben, wie die Website die Anforderungen erfüllt. Wir schreiben mit Dir einen Entwurf und binden ihn gut auffindbar ein.
Pflichtinhalte nach Anlage 3 BFSG
Eine allgemeine Beschreibung Deiner Dienstleistung
Erläuterungen, die zum Verständnis nötig sind
Wie Deine Website die Anforderungen erfüllt
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde
Fragen zu Barrierefreiheit und BFSG
Kurz beantwortet, ohne Rechtsberatung.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen an Verbraucher. Bei Websites betrifft das vor allem Angebote, über die Verbraucher etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen.Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht darunter. Zum BFSG-Check
Nein, das Gesetz bezieht sich auf Dienstleistungen, die für Verbraucher erbracht werden. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist in der Regel nicht betroffen. Barrierearme Seiten erreichen trotzdem mehr Menschen, auch im B2B.
Die Marktüberwachung der Länder prüft Beschwerden. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 € für bestimmte Verstöße vor, für andere bis zu 10.000 €. Wichtiger ist oft der stille Schaden: Menschen, die Deine Website nicht bedienen können, kaufen woanders.
Nein. Overlays legen eine Bedienleiste über die Seite, ändern aber nicht den Code darunter. Fehlende Beschriftungen, falsche Reihenfolge oder unbedienbare Menüs bleiben bestehen. Deshalb setzen wir an der Website selbst an.
Eine Garantie gibt es nicht, und wir geben keine Rechtsberatung. Wir prüfen und bauen barrierearm nach WCAG 2.2 AA und dokumentieren, was umgesetzt ist und wo es noch Einschränkungen gibt. Für rechtliche Fragen ist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit eine gute Anlaufstelle.
Wie barrierefrei ist Deine Website?
Schick uns die Adresse Deiner Website und sag kurz, ob Kunden dort kaufen oder buchen. Du bekommst eine erste Einschätzung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.